Datenschutzregelung
- Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben und Zwecke des Vereins werden im Verein unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom Vereinsbeitritt folgende personenbezogene Daten des Mitglieds erhoben, digital gespeichert und verarbeitet: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E- Mail-Adresse. Die Zustimmung zur Erhebung, Erfassung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung, in der auf diese Zustimmung gesondert hinzuweisen ist. Aufgrund der Beitrittserklärung wird jedem Vereinsmitglied eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
- Durch den Beitritt und die damit verbundene Anerkennung der Bestimmungen dieser Satzung stimmt das Mitglied der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung seiner personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben und des Vereinszwecks hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern der aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist.
- Den Organen und allen Mitarbeitern des Vereins ist es untersagt, personenbezogene Daten der Mitglieder unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Eine Weitergabe zu Werbezwecken ist in jedem Fall ausgeschlossen.
- Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 15, Art. 16, Art. 17) und des BDSG (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
- Zur Wahrung satzungsgemäßer Mitgliederrechte, z.B. gem. § 5 dieser Satzung, kann der Vorstand Mitglieder auf deren Verlangen unter Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliedsverzeichnis gewähren, wenn diese schriftlich versichern, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft (§ 4 dieser Satzung) werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds gelöscht, soweit sie nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Vereins benötigt werden. Hierfür geltend die steuerrechtlich bestimmten Aufbewahrungsfristen entsprechend.
- Soweit und sobald dies nach den gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist oder wird, bestellt der geschäftsführende Vorstand zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der DSGVO und dem BDSG einen Datenschutzbeauftragten.